Über unsere Schweizer Partner
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Entscheidungshilfe
Nutzung von Sondergesetzen
Stichtag 1. April
Ab April 2005 können alle
deutschen
Finanzämter in die Bankkonten von Firmen und Bundesbürgern
Einsicht nehmen. Es gibt keine Privatsphäre, keinen Schutz, keine
Sicherheiten mehr.
Im Gegensatz dazu
haben die Schweizer
eine Basisdemokratie, welche ihre
Gäste schützt und
fördert .
Das Schweizer Parlament
verabschiedete diverse Sondergesetze für Europäer, welche
unseren Schweizer
Geschäftspartnern gestatten, Ihnen verschiedene
Möglichkeiten zu bieten.
Sie könnten zum Beispiel Eigentum in der Schweiz
erwerben, um Ihr
Kapital,
Ihre Rendite
oder Ihre Rente zu sichern. Weiter Möglichkeiten:
-
Schutz vor unnötigen Geldabflüssen, Inflation und
Geldentwertung.
- Schutz vor Dritten (Scheidung, Pfändung etc.)
Stabile Zukunft – Sichere Rente
Immobilieneigentum -
"Stockwerkeigentum"
Besonders
interessant sind
die steuerlichen Aspekte der schweizer Geschäfts- und
Kapitalanlagen in Stockwerkeigentum. Die
Investitionen werden
notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen. Aus dem Eintrag ist
der Erbpächter bzw. Treuhänder ersichtlich. Diskretion ist
gesetzliche Pflicht.
Angebote am
Zürcher See
Eins von mehreren aktuellen Angeboten
ist ein
Mehrfamilienhaus am Zürcher See, in ruhiger, sonniger Lage
und
herrlichem Seeblick.
Die Objekte liege alle in der
Nähe von Zürich und Zug und erwirtschaften eine Nettorendite von 6,5%. Der Besitz von
Stockwerken dieser Objekte
führt in
der Schweiz zu mehr Rendite oder Zinsen als deutsche Banken leisten.
Gut zu wissen
Wir können
Ihre Kapital- oder Rentenanlage über eine
Schweizer Pensionskasse von 4,0% Zins finanzieren.
Nutzen
Sie unsere Vorteile
Unsere Schweizer
Partner haben Bankrechte; Sie verlangen keine Kapitalsteuer.
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